Telefonieren im Urlaub: Niedrigere Gebühren innerhalb der EU
Wer sich immer noch fragt, was die EU eigentlich konkret für die Bürger der Mitgliedsländer macht, sollte mal einen Blick auf die EU-Verordnung für Handy-Nutzer im Ausland werfen, die ab dem 1. Juli 2014 in Kraft treten. Profitieren werden vor allem Urlauber, die viel mobil im Internet surfen – allerdings nur, wenn die User vor Reiseantritt sich mit ihrem Mobilfunkanbieter in Verbindung setzen.

Wie man z.B. bei FAZ online nachlesen kann, müssen Mobilfunkanbieter künftig einen extra Auslandstarif mit einer festgelegten Preisobergrenze anbieten, damit die Kosten für die Nutzer bei einer Reise nicht durch die Decke schießen. Der Knackpunkt dabei: Die Anbieter sind nicht verpflichtet, diesen "Auslandstarif" automatisch einzustellen, sobald ein User die Landesgrenze überquert, sprich: sobald man sich über ein ausländisches Netz einloggt. Vielmehr muss der User selbst dafür sorgen, dass dieser günstige, von der EU verordnete Tarif auch tatsächlich genutzt wird. Da diese Auslandstarife keinen einheitlichen Namen haben kann man nur anhand des Preises erkennen, welcher Tarif nun gegriffen hat. Und das natürlich erst bei Rechnungszustellung, also nach dem Urlaub.
Ebenfalls ärgerlich: Meldet man bei seinem Anbieter eine Tarifumstellung an, wird hier nicht umgehend auf "Ausland" umgeschaltet, sondern erst nach ein bis zwei Tagen. Die User müssen also nicht nur an den anderen Tarif denken, sondern müssen die Umstellung auch noch vorab planen.
Die Sache ist also noch nicht ganz ausgereift (zumindest nicht aus Sicht der User; die Anbieter dürften mit den Urlaubs-Usern nach wie vor satte Umsätze machen). Eine automatische Umschaltung auf den "Urlaubstarif" sollte dringend kommen, zumindest aber eine umstandslose Möglichkeit, vom heimischen Tarif auf den Auslandstarif umzuschalten. Die zuständige EU-Kommission hat hier also einmal mehr trotz gutem Grundgedanken etwas zu kurz gegriffen…

Wie man z.B. bei FAZ online nachlesen kann, müssen Mobilfunkanbieter künftig einen extra Auslandstarif mit einer festgelegten Preisobergrenze anbieten, damit die Kosten für die Nutzer bei einer Reise nicht durch die Decke schießen. Der Knackpunkt dabei: Die Anbieter sind nicht verpflichtet, diesen "Auslandstarif" automatisch einzustellen, sobald ein User die Landesgrenze überquert, sprich: sobald man sich über ein ausländisches Netz einloggt. Vielmehr muss der User selbst dafür sorgen, dass dieser günstige, von der EU verordnete Tarif auch tatsächlich genutzt wird. Da diese Auslandstarife keinen einheitlichen Namen haben kann man nur anhand des Preises erkennen, welcher Tarif nun gegriffen hat. Und das natürlich erst bei Rechnungszustellung, also nach dem Urlaub.
Ebenfalls ärgerlich: Meldet man bei seinem Anbieter eine Tarifumstellung an, wird hier nicht umgehend auf "Ausland" umgeschaltet, sondern erst nach ein bis zwei Tagen. Die User müssen also nicht nur an den anderen Tarif denken, sondern müssen die Umstellung auch noch vorab planen.
Die Sache ist also noch nicht ganz ausgereift (zumindest nicht aus Sicht der User; die Anbieter dürften mit den Urlaubs-Usern nach wie vor satte Umsätze machen). Eine automatische Umschaltung auf den "Urlaubstarif" sollte dringend kommen, zumindest aber eine umstandslose Möglichkeit, vom heimischen Tarif auf den Auslandstarif umzuschalten. Die zuständige EU-Kommission hat hier also einmal mehr trotz gutem Grundgedanken etwas zu kurz gegriffen…
rucksackoderkoffer - 26. Jun, 15:21